Gefahrgutbeförderungen auf See sind in Deutschland im Wesentlichen in der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) und in der deutschen Übersetzung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt. In diesem Supplement zum IMDG-Code sind weitere Vorschriften in Deutsch zusammengestellt, die teils grundsätzlich gelten, teils nur für spezielle gefährliche Stoffe bzw. Stoffgruppen oder Beförderungsarten relevant sind.
EmS: Richtlinien über Unfallmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern
MFAG: Richtlinien über Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit Gefahrgütern
INF-Code: für die sichere Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen mit Seeschiffen.
Die EmS-Nummer (Emergency Schedule) muss beim Seetransport von Gefahrgütern in den Verladepapieren und in der "Verantwortlichen Erklärung" angegeben sein.
Seeschiffe müssen entsprechend der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) EmS, MFAG und INF-Code an Bord haben.
(Stand: Amendment 35-10)